Vorhaltekosten

Vereinbarung über Vorhaltekosten mit der Allianz Versicherungs-AG und

Konzerngesellschaften der R+V Allgemeinen Versicherung AG

Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) hat mit der Allianz Versicherungs-AG und den Konzerngesellschaften der R+V Allgemeine Versicherung AG eine Vereinbarung über pauschale Vorhaltekostensätze abgeschlossen. Diese Vereinbarung ermöglicht eine vereinfachte Abrechnung bei KFZ-Haftpflichtschäden ohne einen individuellen Nachweis führen zu müssen.

Die Kostensätze gelten für Schäden, die die Allianz oder R+V bei WBO-Mitgliedern reguliert. Andere Versicherungsgesellschaften orientieren sich i. d. R. an dieser Vereinbarung. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.

Dem Anspruchsteller/Busunternehmer bleibt es in jedem einzelnen Schadenfall vorbehalten, ggf. höhere Kosten nachzuweisen und geltend zu machen.

Vorhaltekosten – neue Vereinbarungen R+V 2025

Vorhaltekostenvereinbarung Allianz Versicherungs AG