Die Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Reiseveranstalter.

 

 

Sie haften laut Gesetz für Reisemängel wenn der Reisvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt wird für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, dies beinhaltet auch,
dass Sie für Ihre Erfüllungsgehilfen wie Busfahrer, Hotels und Reiseleiter voll umfänglich haften und zwar unbegrenzt.

  • Personenschäden sind z. B. Verletzungen, Vergiftungen verdorbener Speisen, Bus- Flug- und Busunfälle sowie Todesfolge.
  • Sachschäden können z. B. an dem Reisegepäck oder sonstigem Eigentum des Reisenden durch Zerstörung bei einem Brand im Hotel entstehen.
  • Vermögensschäden treten bei nicht ordnungsgemäßer Durchführung der Reise auf, wenn Leistungszusagen aus dem Reisevertrag nicht erfüllt werden
    wie z. B. entgangene Urlaubsfreude, also nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, Organisation und Auswahl von Leistungsträgern vor Ort, Beschaffung von Reisepapieren wie Visa.

 

Die Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadenfall die Entschädigung berechtigter Ansprüche und gegebenenfalls die Abwehr unberechtigter Ansprüche,

auch die Kosten im Falle eines Rechtsstreits.

Mathias Bleyle

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