Was viele Unternehmer nicht wissen ist, dass bei Schäden oder Abhandenkommen von befördertem Reisegepäck der Reiseteilnehmer

 

auf einer Busreise kein Versicherungsschutz besteht, wenn kein Verkehrsmittelunfall vorliegt.

 

Generell ist in der Kraftfahrt-Versicherung sowie in der Betriebs-Haftpflichtversicherung  die Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von Sachen die mit dem beförderten Fahrzeug transportiert werden ausgeschlossen. Sie als Unternehmer tragen also das Risiko eines Schadenfalls selbst.

 

Um dieses unternehmerische Risiko auszuschließen bieten wir Ihnen eine Omnibus-Reisegepäck-Versicherung mit Sonderbedingungen.

Die Versicherung bezieht sich auf Reisen, die mit Ihren Bussen sowie dem dazugehörenden Gepäck-, Fahrrad-, Skianhängern/-trägern durchgeführt werden.

 

24 Stunden Versicherungsschutz mit der Übergabe der Gepäckstücke an den Busunternehmer/Busfahrer und sogar bei Fehlleitung.

Zusätzlich gilt für Spitzenzeiten angemietete Fahrzeuge für eine Dauer von  einem Monat diese prämienfrei mitversichert.

Versichert ist das Reisegepäck der beförderten Personen, der Busfahrer und Reiseleiter sowie Sportgeräte wie Fahrräder, Skier und Segelsurfgeräte.

 

Mathias Bleyle

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