Was viele Unternehmer nicht wissen ist, dass bei Schäden oder Abhandenkommen von befördertem Reisegepäck der Reiseteilnehmer auf einer Busreise kein Versicherungsschutz besteht, wenn kein Verkehrsmittelunfall vorliegt.
Generell ist in der Kraftfahrt-Versicherung sowie in der Betriebs-Haftpflichtversicherung die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen von Sachen, die mit dem beförderten Fahrzeug transportiert werden, ausgeschlossen. Sie als Unternehmer tragen also das Risiko eines Schadenfalls selbst.
Um dieses unternehmerische Risiko auszuschließen bieten wir Ihnen eine Omnibus-Reisegepäck-Versicherung mit Sonderbedingungen.
Die Versicherung bezieht sich auf Reisen, die mit Ihren Bussen sowie dem dazugehörenden Gepäck-, Fahrrad-, Skianhängern/-trägern durchgeführt werden.
24 Stunden Versicherungsschutz mit der Übergabe der Gepäckstücke an den Busunternehmer/Busfahrer und sogar bei Fehlleitung.
Zusätzlich gilt, dass für in Spitzenzeiten angemietete Fahrzeuge, diese während der Dauer von einem Monat prämienfrei mitversichert sind.
Versichert ist das Reisegepäck der beförderten Personen, der Busfahrer und Reiseleiter sowie Sportgeräte wie Fahrräder, Skier und Segelsurfgeräte.