Personenbeförderungsleistungen sind in Polen anteilig zu versteuern.

 

  • Umsatzsteuer auf Personenbeförderung: 8%
  • Vorsteuer: 23%
  • Das Reverse Charge Verfahren ist nicht anwendbar.

 

Bei folgenden Aufgaben unterstützen wir Sie:

 

Registrierung Ihres Unternehmens im vereinfachten Verfahren beim zuständigen Finanzamt in Polen:

 

  • Wir stellen Ihnen das notwendige Formular mit Ausfüllhilfe zur Verfügung.
  • Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und reichen diese dann für Sie in Polen ein.
  • Bei Bedarf melden wir Ihre Steuernummer bei dem zuständigen Finanzamt ab.

 

Abgabe der vierteljährlichen Umsatzsteuererklärungen in Polen:

 

  • Wir stellen Ihnen das notwendige Formular mit einer Ausfüllhilfe zur Verfügung.
  • Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit und reichen diese dann für Sie beim Finanzamt in Warschau ein.
  • Wir übernehmen den Zahlungsverkehr.
  • Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner rund um das Verfahren zur Verfügung.

 

Vereinfachtes Verfahren

Die Abgabe der Umsatzsteuererklärungen erfolgt vierteljährlich, nur dann wenn Umsätze stattfanden. Null-Meldungen entfallen. Um nicht aus dem Steuerregister gelöscht zu werden, muss jedoch mind. 1 x jährlich eine Meldung mit Umsatz oder Null-Meldung eingereicht werden.

 

Wir bieten unsere Dienstleistung zu folgenden Konditionen an:

 

  • Registrierungsverfahren: 100,00 € einmalig.
  • Einreichung der Steuererklärungen:
    50,00 € bei quartalsweiser Einreichung pro USt-Erklärung mit Umsatz
    15,00 € bei Einreichung einer Null-Meldung
  • Abmeldung der Steuernummer: 25,00 € einmalig
  • Servicepauschale: jährlich 15,00 € (pro Kunde)

 
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Ausfüllhilfe Umsatzsteuerformular Polen

Kathleen Kaltenbacher

Leiterin Team Clearing


Fon 07031 - 623 153

Fax  07031 - 623 220

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