Personenbeförderungsleistungen sind in Polen anteilig zu versteuern.
- Umsatzsteuer auf Personenbeförderung: 8%
- Vorsteuer: 23%
- Das Reverse Charge Verfahren ist nicht anwendbar.
Bei folgenden Aufgaben unterstützen wir Sie:
Registrierung Ihres Unternehmens im vereinfachten Verfahren beim zuständigen Finanzamt in Polen:
- Wir stellen Ihnen das notwendige Formular mit Ausfüllhilfe zur Verfügung.
- Sie erhalten telefonische Hilfestellung bei Fragen zum Registrierungsverfahren.
- Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und reichen diese dann für Sie in Polen ein.
Abgabe der vierteljährlichen Umsatzsteuererklärungen in Polen:
- Wir stellen Ihnen das notwendige Formular mit einer Ausfüllhilfe zur Verfügung.
- Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit und reichen diese dann für Sie beim Finanzamt in Warschau ein.
- Wir übernehmen den Zahlungsverkehr.
- Wir stehen als Ansprechpartner rund um das Verfahren zur Verfügung.
Vereinfachtes Verfahren
Die Abgabe der Umsatzsteuererklärungen erfolgt vierteljährlich, nur dann wenn Umsätze stattfanden. Null-Meldungen entfallen. Um nicht aus dem Steuerregister gelöscht zu werden, muss jedoch mind. 1 x jährlich eine Meldung mit Umsatz oder Null-Meldung eingereicht werden.
Wir bieten unsere Dienstleistung zu folgenden Konditionen an:
- Registrierungsverfahren: 100,00 € einmalig.
- Einreichung der Steuererklärungen:
45,00 € bei quartalsweiser Einreichung pro USt-Erklärung mit Umsatz
10,00 € bei Einreichung einer Null-Meldung
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.