Personenbeförderungsleistungen sind in den Niederlanden anteilig zu versteuern.
- Umsatzsteuer auf Personenbeförderung: ermäßigter Steuersatz 9%
- Vorsteuer: 21%
- Reverse-Charge: nur anwendbar, wenn der Leistungsempfänger ein niederländischer Unternehmer ist.
Bei folgenden Aufgaben unterstützen wir Sie:
Registrierung Ihres Unternehmens beim zuständigen Finanzamt der Niederlande:
- Wir stellen Ihnen die notwendigen Formulare auf Deutsch zur Verfügung.
- Sie erhalten telefonische Hilfestellung bei Fragen zum Registrierungsverfahren.
- Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und reichen diese dann für Sie in den Niederlanden ein.
Abgabe der vierteljährlichen / bzw. jährlichen Umsatzsteuererklärungen in der Niederlande:
- Wir stellen Ihnen das notwendige Formular mit einer Ausfüllhilfe zur Verfügung.
- Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit und reichen diese dann für Sie beim Finanzamt in DJ Heerlen ein.
- Wir übernehmen den Zahlungsverkehr.
- Wir stehen als Ansprechpartner rund um das Verfahren zur Verfügung.
Wir bieten unsere Dienstleistung zu folgenden Konditionen an:
- Registrierungsverfahren: 90,00 € einmalig
- Einreichung der Steuererklärungen:
45,00 € bei quartalsweiser Einreichung pro USt-Erklärung mit Umsatz
10,00 € bei Einreichung einer Null-Meldung
50,00 € bei jährlicher Einreichung pro UST-Erklärung (auch bei Einreichung einer Null-Meldung)
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.