Personenbeförderungsleistungen sind in Kroatien seit 2013 anteilig zu versteuern.

 

  • Umsatzsteuer auf Personenbeförderung: 25%
  • Vorsteuer: 25%
  • Das Reverse Charge Verfahren ist nicht anwendbar.

 

Bei folgenden Aufgaben unterstützen wir Sie:

 

Registrierung Ihres Unternehmens beim zuständigen Finanzamt in Kroatien:

 

  • Wir stellen Ihnen die notwendigen Formulare auf Kroatisch sowie die entsprechenden Ausfüllhilfen auf Deutsch zur Verfügung.
  • Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und reichen diese dann für Sie in Kroatien ein.
  • Bei Bedarf melden wir Ihre Steuernummer bei dem zuständigen Finanzamt ab.

 

Abgabe der monatlichen Umsatzsteuererklärungen in Kroatien:

 

  • Wir stellen Ihnen das notwendige Formular auf Kroatisch sowie eine entsprechende Ausfüllhilfe auf Deutsch zur Verfügung.
  • Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit und reichen diese dann für Sie beim Finanzamt in Zagreb ein.
  • Wir übernehmen den Zahlungsverkehr.
  • Wir stehen Ihen als Ansprechpartner rund um das Verfahren zur Verfügung.

 

Wir bieten unsere Dienstleistung zu folgenden Konditionen an:

 

  • Eintragung- und Registrierungsverfahren: 150,00 € einmalig 
  • Einreichung der Steuererklärungen:
    40,00 € bei monatlicher Einreichung pro USt-Erklärung
    (Null-Meldungen entfallen)
  • Abmeldung der Steuernummer: 25,00 € einmalig
  • Servicepauschale: jährlich 15,00 € (pro Kunde)

 

Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Formular zur Abgabe der kroatischen Umsatzsteuer

Diana Knapp

Sachbearbeiterin


Fon 07031 - 623 155

Fax  07031 - 623 220
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Joanna Sojka

Sachbearbeiterin


Fon 07031 - 623 156

Fax  07031 - 623 220

E-Mail