Personenbeförderungsleistungen sind in Kroatien seit 2013 anteilig zu versteuern.
- Umsatzsteuer auf Personenbeförderung: 25%
- Vorsteuer: 25%
- Das Reverse Charge Verfahren ist nicht anwendbar.
Bei folgenden Aufgaben unterstützen wir Sie:
Registrierung Ihres Unternehmens beim zuständigen Finanzamt in Kroatien:
- Wir stellen Ihnen die notwendigen Formulare auf Kroatisch sowie die entsprechenden Ausfüllhilfen auf Deutsch zur Verfügung.
- Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und reichen diese dann für Sie in Kroatien ein.
- Bei Bedarf melden wir Ihre Steuernummer bei dem zuständigen Finanzamt ab.
Abgabe der monatlichen Umsatzsteuererklärungen in Kroatien:
- Wir stellen Ihnen das notwendige Formular auf Kroatisch sowie eine entsprechende Ausfüllhilfe auf Deutsch zur Verfügung.
- Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit und reichen diese dann für Sie beim Finanzamt in Zagreb ein.
- Wir übernehmen den Zahlungsverkehr.
- Wir stehen Ihen als Ansprechpartner rund um das Verfahren zur Verfügung.
Wir bieten unsere Dienstleistung zu folgenden Konditionen an:
- Eintragung- und Registrierungsverfahren: 150,00 € einmalig
- Einreichung der Steuererklärungen:
40,00 € bei monatlicher Einreichung pro USt-Erklärung
(Null-Meldungen entfallen) - Abmeldung der Steuernummer: 25,00 € einmalig
- Servicepauschale: jährlich 15,00 € (pro Kunde)
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.