Personenbeförderungsleistungen sind in Frankreich anteilig zu versteuern. Es gibt Ausnahmen.
- Umsatzsteuer auf Personenbeförderung: ermäßigter Steuersatz 10%
- Vorsteuer: 20%
- Reverse-Charge: anwendbar, wenn der Leistungsempfänger Unternehmer und in Frankreich registriert ist. Andernfalls der leistende Unternehmer.
Bei folgenden Aufgaben unterstützen wir Sie:
Registrierung Ihres Unternehmens beim zuständigen Finanzamt in Frankreich:
- Wir stellen Ihnen die notwendigen Formulare mit Ausfüllhilfe zur Verfügung.
- Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und reichen Sie dann in Frankreich für Sie ein.
- Bei Bedarf melden wir Ihre Steuernummer bei dem zuständigen Finanzamt ab.
Abgabe der vierteljährlichen Umsatzsteuererklärungen in Frankreich:
- Wir stellen Ihnen das notwendige Formular mit Ausfüllhilfe zur Verfügung.
- Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit und reichen diese beim Finanzamt
Paris für Sie ein. - Wir übernehmen den Zahlungsverkehr.
- Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner rund um das Verfahren zur Verfügung.
Wir bieten unsere Dienstleistung zu folgenden Konditionen an:
- Registrierungsverfahren: 100,00 € einmalig
- Gebühr für die Bearbeitung der Steuererklärungen pro Jahr: 125,00 €
- Abmeldung der Steuernummer: 25,00 € einmalig
- Servicepauschale: jährlich 15,00 € (pro Kunde)
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.