Personenbeförderungsleistungen sind in Frankreich anteilig zu versteuern. Es gibt Ausnahmen.

 

  • Umsatzsteuer auf Personenbeförderung: ermäßigter Steuersatz 10%
  • Vorsteuer: 20%
  • Reverse-Charge: anwendbar, wenn der Leistungsempfänger Unternehmer und in Frankreich registriert ist. Andernfalls der leistende Unternehmer.

 

Bei folgenden Aufgaben unterstützen wir Sie:

 

Registrierung Ihres Unternehmens beim zuständigen Finanzamt in Frankreich:

 

  • Wir stellen Ihnen die notwendigen Formulare mit Ausfüllhilfe zur Verfügung.
  • Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und reichen Sie dann in Frankreich für Sie ein.
  • Bei Bedarf melden wir Ihre Steuernummer bei dem zuständigen Finanzamt ab.

 

Abgabe der vierteljährlichen Umsatzsteuererklärungen in Frankreich:

 

  • Wir stellen Ihnen das notwendige Formular mit Ausfüllhilfe zur Verfügung.
  • Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit und reichen diese beim Finanzamt
    Paris für Sie ein.
  • Wir übernehmen den Zahlungsverkehr.
  • Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner rund um das Verfahren zur Verfügung.

 

Wir bieten unsere Dienstleistung zu folgenden Konditionen an:

 

  • Registrierungsverfahren: 100,00 € einmalig
  • Gebühr für die Bearbeitung der Steuererklärungen pro Jahr: 125,00 €
  • Abmeldung der Steuernummer: 25,00 € einmalig
  • Servicepauschale: jährlich 15,00 € (pro Kunde)

 

Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Kathleen Ebersbach

Leiterin Team Clearing


Fon 07031 - 623 153

Fax  07031 - 623 220

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