Deutsche Omnibusunternehmen, die Personenbeförderungsleistungen im Ausland erbringen, müssen diese nach den allgemeinen Bestimmungen des vor Ort geltenden Umsatzsteuergesetzes zwischenzeitlich in vielen Ländern versteuern.
Personenbeförderungsleistungen sind in Österreich anteilig zu versteuern.
Personenbeförderungsleistungen sind in Frankreich anteilig zu versteuern. Es gibt Ausnahmen.
Personenbeförderungsleistungen sind in den Niederlanden anteilig zu versteuern.
Personenbeförderungsleistungen sind seit dem 01.01.2018 unter bestimmten Voraussetzungen anteilig zu versteuern.
Personenbeförderungsleistungen sind in Kroatien seit 2013 anteilig zu versteuern.