Deutsche Omnibusunternehmen, die Personenbeförderungsleistungen im Ausland erbringen, müssen diese nach den allgemeinen Bestimmungen des vor Ort geltenden Umsatzsteuergesetzes zwischenzeitlich in vielen Ländern versteuern.

Österreich

Personenbeförderungsleistungen sind in Österreich anteilig zu versteuern.

Frankreich

Personenbeförderungsleistungen sind in Frankreich anteilig zu versteuern. Es gibt Ausnahmen.

Dänemark

Personenbeförderungsleistungen sind in Dänemark anteilig zu versteuern.

Niederlande

Personenbeförderungsleistungen sind in den Niederlanden anteilig zu versteuern.

Belgien

Personenbeförderungsleistungen sind in Belgien anteilig zu versteuern.

Schweiz

Personenbeförderungsleistungen sind seit dem 01.01.2018 unter bestimmten Voraussetzungen anteilig zu versteuern.

Kroatien

Personenbeförderungsleistungen sind in Kroatien seit 2013 anteilig zu versteuern.

Slowenien

Personenbeförderungsleistungen sind in Slowenien anteilig zu versteuern.

Polen

Personenbeförderungsleistungen sind in Polen anteilig zu versteuern.