Mit 01.01.2017 wurden die bisher in den verschiedenen Gesetzen geregelten Bestimmungen zu Lohn- und Sozialdumping
in ein neues Gesetz gefasst, dem sogenannten Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG). So wurde ab 01.01.2017 die Anwendung des österreichischen Mindestlohns und der Verpflichtung der Entsendemeldung auf alle grenzüberschreitenden Verkehre von und nach Österreich ausgeweitet. Lediglich Transitverkehre bleiben von der Anwendung der LSD-BG ausgenommen.
Anwendungsbereich:
- Alle grenzüberschreitenden Verkehre.
- Transitverkehre sind ausgenommen.
- Selbstfahrende Unternehmer sind von der Regelung ebenfalls ausgenommen.
Erfüllung der Entsenderichtlinien:
- Elektronische Anmeldung der Fahrt vor Reisebeginn online unter www.entsendeplattform.at.
- Für den Fahrer besteht die Mitführungspflicht von folgenden Unterlagen:
- Entsendebescheinigung
- Arbeitsvertrag in Kopie
- A 1 Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit.
- Lohnunterlagen können auf Aufforderung nachgereicht werden.
- Die Entsendebescheinigung ist pro Fahrer 6 Monate lang gültig.
- Es muss kein Repräsentant in Österreich beauftragt werden.
- Selbstfahrende Unternehmer müssen eine Kopie vom Handelsregisterauszug oder von der Gewerbeanmeldung mitführen.
Abwicklung der Entsendung über die IGP-Clearingstelle:
Online Anmeldung der Fahrer bei der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums
für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung in Österreich (ZKO).
- Wir stellen Ihnen das notwendige Formular zur Verfügung.
- Wir melden die Fahrer online bei der ZKO an und stellen Ihnen die Entsendebescheinigung mit einer Transaktionsnummer zur Verfügung.
- Wir stellen die Archivierung der Unterlagen für 24 Monate sicher.
Wir bieten unsere Dienstleistung zu folgenden Konditionen an:
- pro Entsendefall (pro Fahrer, 6 Monate lang gültig) 15,00 €
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.