Als Steuerzahler im vereinfachten Besteuerungs-Verfahren (Sonderregelung, Abgabe der Steuererklärung erfolgt jährlich) sind Sie als Busunternehmer verpflichtet, alle Beförderungsleistungen, die Sie bei Fahrten nach bzw. durch Slowenien erbringen, vor Reisebeginn anzumelden.

 

Die Anmeldung der Beförderung ist ausschließlich über das slowenische Online Portal eDavki möglich. Anmeldung der Beförderung Slowenien

 

Zu jeder Fahrt müssen vor Reisebeginn u.a. die slowenische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Fahrzeugkennzeichen, Land in dem das Fahrzeug zugelassen wurde, Grenzeintritt, Route, Grenzaustritt, gefahrene Kilometer in Slowenien, Anzahl der Reisegäste und Netto-Umsatzwert bezogen auf den slowenischen Streckenanteil übermittelt werden.

 

Nutzer, die in Slowenien registriert sind, erhalten die Zugangsdaten für die Webanwendung per Email direkt vom slowenischen Finanzamt.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Benutzerhandbuch:

Download Benutzerhandbuch

 

Der slowenische Zoll kontrolliert, ob die Anmeldung der Beförderung erfolgt ist. Bei Nicht-Anmeldung werden hohe Geldstrafen verhängt.

Durch die Anmeldungen der Beförderungen im Online-Portal muss keine Bestätigung mehr in Papierform im Bus mitgeführt werden.

Im regulären Verfahren ist keine Anmeldung der Beförderung vor Reisebeginn erforderlich.

 

Für unsere Konditionen klicken Sie hier unten auf den Button "Anmeldung der Beförderung":