Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um die Dientstleistungen der IGP-Clearingstelle.
Allgemeine Änderungen
- Die IGP-Clearingstelle hat in diesem Jahr vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 Betriebsferien und ist in dieser Zeit nicht erreichbar.
- Ab dem 02. Januar 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
Schweiz
Die Schweiz ändert Ihre Steuerregelung für ausländische Unternehmen zum 1. Januar 2025. Dies hat auch Auswirkungen für Sie als in die Schweiz reisendes Unternehmen.
- Ab 1. Januar 2025 tritt in der Schweiz die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) in Kraft. Sie als Unternehmen mit Sitz außerhalb der Schweiz können ab diesem Datum die Saldosteuersatzmethode (vereinfachtes Verfahren) nicht mehr nutzen.
- Aufgrund dieser Änderung muss Ihr Unternehmen ab dem 1. Januar die Schweizer Mehrwertsteuer nach der effektiven Abrechnungsmethode (reguläres Verfahren) abrechnen. Bei Anwendung der effektiven Abrechnungsmethode berechnet sich die Steuerforderung nach der Differenz zwischen Umsatzsteuer und dem Vorsteuerguthaben der entsprechenden Abrechnungsperiode.
- Diese Umstellung erfolgt automatisch durch die Eidgenössische Steuerverwaltung. Die IGP als Ihr Dienstleister wird die Umstellung entsprechend für Sie abwickeln.
- Die Abrechnung wird zukünftig vierteljährlich erfolgen. Eine jährliche Abrechnung ist nur auf Antrag möglich. Da dies mit Ratenzahlungen verbunden ist, kann die Übernahme durch die IGP-Clearingstelle nicht erfolgen.