Kroatien

Personenbeförderungsleistungen sind in Kroatien seit 2013 anteilig zu versteuern.

  • Umsatzsteuer auf Personenbeförderung %
  • Vorsteuer:%
  • Das Revers Charge Verfahren ist nicht anwendbar

Bei folgenden Aufgaben unterstützen wir Sie:

Registrierung Ihres Unternehmens beim zuständigen Finanzamt in Kroatien:

  • Wir stellen Ihnen die notwendigen Formulare auf Kroatisch sowie die entsprechenden Ausfüllhilfen auf Deutsch zur Verfügung.
  • Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und reichen diese dann für Sie in Kroatien ein.
  • Bei Bedarf melden wir Ihre Steuernummer bei dem zuständigen Finanzamt ab.

Abgabe der monatlichen Umsatzsteuererklärungen in Kroatien:

  • Wir stellen Ihnen das notwendige Formular auf Kroatisch sowie eine entsprechende Ausfüllhilfe auf Deutsch zur Verfügung.
  • Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit und reichen diese dann für Sie beim Finanzamt in Zagreb ein.
  • Wir übernehmen den Zahlungsverkehr.
  • Wir stehen Ihen als Ansprechpartner rund um das Verfahren zur Verfügung.

Wir bieten unsere Dienstleistung zu folgenden Konditionen an:

  • Eintragung- und Registrierungsverfahren: 150,00 € einmalig 
  • Einreichung der Steuererklärungen:
    50,00 € bei monatlicher Einreichung pro USt-Erklärung
    (Null-Meldungen entfallen)
  • Abmeldung der Steuernummer: 25,00 € einmalig
  • Servicepauschale: jährlich 25,00 € (pro Kunde)

Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Formular zur Abgabe der kroatischen Umsatzsteuer

Anlage 1 Umsatz

Anlage 2 Vorsteuer

Diana Knapp
Sachbearbeiterin
Fon 07031 - 623 155
Fax 07031 - 623 220
Joanna Sojka
Sachbearbeiterin
Fon 07031 - 623 156
Fax 07031 - 623 220