Anmeldung der Beförderung

Bei Fahrten nach Kroatien und Slowenien sind Sie als Busunternehmer verpflichtet, alle Beförderungsleistungen anzumelden.

Kroatien

Bei Fahrten nach bzw. durch Kroatien sind Sie als Busunternehmer verpflichtet,

Slowenien

Als Steuerzahler im vereinfachten Besteuerungs-Verfahren (Sonderregelung, Abgabe der Steuererklärung erfolgt jährlich)