Personenbeförderungsleistungen sind in Slowenien anteilig zu versteuern.
In Slowenien besteht die Möglichkeit sich im vereinfachten oder normalen Verfahren zu registrieren. Die IGP wickelt derzeit ausschließlich das vereinfachte Verfahren ab.
Allgemeiene Informationen:
- Umsatzsteuer auf Personenbeförderung: 9,5%
- Vorsteuer: 22%
- Das Reverse Charge Verfahren ist nicht anwendbar.
Bei folgenden Aufgaben unterstützen wir Sie:
Registrierung Ihres Unternehmens beim zuständigen Finanzamt in Slowenien:
- Wir stellen Ihnen die notwendigen Formulare auf Slowenisch sowie die entsprechenden Ausfüllhilfen auf Deutsch zur Verfügung.
- Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und reichen diese dann für Sie in Slowenien ein.
- Bei Bedarf melden wir Ihre Steuernummer bei dem zuständigen Finanzamt ab.
Abgabe der Umsatzsteuererklärungen in Slowenien:
- Wir stellen Ihnen das notwendige Formular auf Slowenisch sowie eine entsprechende Ausfüllhilfe auf Deutsch zur Verfügung.
- Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit und reichen diese dann für Sie beim Finanzamt in Ljubljana ein.
- Wir übernehmen den Zahlungsverkehr.
- Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner rund um das Verfahren zur Verfügung.
Vereinfachtes Verfahren
Die Abgabe der Umsatzsteuererklärung erfolgt jährlich:
Wir bieten unsere Dienstleistung zu folgenden Konditionen an:
- Eintragung- und Registrierungsverfahren: 155,00 € einmalig
- Gebühr Neukunden bei vorhandener Steuernummer: 55,00 € einmalig
- Einreichung der Steuererklärungen:
90,00 € bei jährlicher Einreichung pro USt-Erklärung mit Umsatz
65,00 € bei jährlicher Einreichung pro Null-Meldung - Abmeldung der Steuernummer: 30,00 € einmalig
- Servicepauschale: jährlich 30,00 € (pro Kunde)
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetztlichen Mehrwertsteuer.
Formular zur Abgabe der Jahressteuererklärung
Slowenien vereinfachtes Verfahren